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knobijogi
Neu hier

Angemeldet: 19.08.2008
Beiträge: 1
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Verfasst am:
20.08.2008, 08:08 |
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Hallo Rosa,
ich bekomm in kürze eine PV Anlage auf mein EFam Haus.
Dabei denke ich an die Condor Versicherung.
Nun hab ich die Haftpflichtversicherung im Angebot gesehen, aber mir leuchtet net ganz ein ob ich die auch brauche?
Gruß
Peter |
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Verfasst am:
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eggis
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 09.10.2007
Beiträge: 1388
Wohnort: bei Lübeck
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Verfasst am:
20.08.2008, 10:54 |
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Hallo knobijogi und Willkommen im Forum!
Ich bin zwar nicht rosa, dennoch versuche ich mich mal.
Eine Haftpflichtversicherung ist evtl. notwendig, wenn bei Sturm sind der Generator vom Dach löst und dabei Schäden an Fahrzeugen und Nachbargebäuden anrichtet. Personen können durch so was natürlich auch verletzt werden. Möglicherweise auch der Kaminkehrer/Dachdecker der auf dem Dach einen Stromschlag am Genrator bekommt.
Du solltest aber zunächst mal bei deiner privaten Haftpflichtversicherung anfragen ob Schäden die durch den Bertrieb der Photovoltaikanlage entstehen mit abgesichert sind. Bei mir wurde das schriftlich von der Gesellschaft bestätigt, dass diese Gefahren ohne Beitragsanpassung mitversichert sind.
Sonnige Grüße
-eggis- |
_________________ SOLON P 220/6+ (230W) / SMA SB3300 TL HC
Meine Anlage auf Sonnenertrag.eu !!! |
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rosa
Fleißiges Mitglied


Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 482
Wohnort: Köln
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Verfasst am:
20.08.2008, 14:43 |
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hallo eggis,
besten Dank! Hier noch einige Ergänzungen zur Betreiber-Haftpflicht für knobijogi:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen zur entgeltlichen Einspeisung von elektrischem Strom in das Netz des örtlichen Netzbetreibers in Zusammenhang stehen. Versichert gelten die im Versicherungsschein bezeichneten Grundstücke/Anlagen.
Im Schadenfall prüft der Versicherer, ob der Anspruch des Geschädigten über die vereinbarten Bedingungen versichert ist. Besteht Versicherungsschutz, wird weitergehend die Haftungsfrage geklärt. Hat der Geschädigte Anspruch auf Schadenersatz, wird der Versicherer diesen im Rahmen des vereinbarten Vertrages regulieren. Stellt sich jedoch heraus, dass der Anspruch nicht gerechtfertigt ist, wird der Versicherer versuchen den Schaden vom Versicherungsnehmer abzuwenden. Notfalls auch mit dem Gang vor Gericht. In solch einem Fall gehen die Kosten der Schadenabwehr zulasten der Versicherungsgesellschaft.
Gruß
rosa |
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