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 PV Versicherungsumme Nächstes Thema anzeigen
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Autor
gendo58
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Angemeldet: 22.06.2008
Beiträge: 13
Wohnort: Mittelfranken

BeitragVerfasst am: 06.11.2008, 18:13 Nach oben

Hallo ich habe da eine Frage ist bei der Angabe der Versicherungssumme dies mit Mst. oder ohne anzugeben?
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Verfasst am: Nach oben

bodyduew
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Angemeldet: 21.10.2008
Beiträge: 15
Wohnort: 67098 bad dürkheim

BeitragVerfasst am: 06.11.2008, 19:54 Nach oben

Du solltest das Kleingedruckte mal lesen:

mir liegt ein Angebot vor, da heißt es:

........"Bei Versicherungsnehmern, die Vorsteuer-abzugsberechtigt sind, ist die Mwst nicht mit in der Versicherungssumme zu berücksichtigen"........

gruß Gerhard
rosa
Fleißiges Mitglied
Fleißiges Mitglied



Angemeldet: 13.06.2006
Beiträge: 508
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.11.2008, 22:16 Nach oben

Hallo,

sofern der Betreiber vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird die Netto-Investitionssumme inkl. der Montagekosten, Fracht und Zoll angegeben. Eingeräumte Rabatte bleiben unberücksichtigt, d. h. sie müssen wieder hinzugerechnet werden.

Gruß
rosa

_________________
Photovoltaikversicherung Spezialanbieter
---> Leistungsvergleich Photovoltaik-Versicherung <---
mkvm
Stammmitglied
Stammmitglied



Angemeldet: 07.07.2008
Beiträge: 90
Wohnort: Vilsheim

BeitragVerfasst am: 07.11.2008, 13:59 Nach oben

In der Regel ist der gewerbliche Betreiber einer PV-Anlage mit Einspeisung ins öffentliche Netz vorsteuerabzugsberechtigt. Insofern wird der Schaden auch immer nur "netto" bezahlt.

Anders wird das vielleicht ab 2009 werden, wenn es per EEG die Möglichkeit geben wird, den selbst erzeugten Strom auch gleich zu verbrauchen. Hier wird seitens der Finanzbehörden noch zu klären sein, ob dann die komplette Vorsteuer der PV-Anlage wieder einzuholen ist, oder ob für den Teil des zu erwartenden Eigenverbrauches dies nicht der Fall sein kann. Hierzu gibt es unterschiedliche Meinungen in der Fachwelt - wir werden sehen was kommt.


Es stellt sich aber auch oft die Frage, wie die Versicherungssumme definiert ist? Investitionskosten? Listenneupreis? Welche Montagekosten/Nebenkosten gehören noch dazu ? u.s.w. Hier gibt es die unterschiedlichsten, teils praxisfremde Definitionen - was im Extremfalle zur Unterversicherung führen kann, wenn man die vorgegebene Definition des jeweiligen Versicherers nicht beachtet!.

Insofern mag es sinnvoll sein ein Versicherungskonzept zu wählen, das per Vertrag eine mögliche Unterversicherung ausschließt!


Viele Grüße

_________________
mkvm

www.solaranlagenversicherung.de
gendo58
Öfters hier
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Angemeldet: 22.06.2008
Beiträge: 13
Wohnort: Mittelfranken

BeitragVerfasst am: 07.11.2008, 19:30 Nach oben

vielen dank für die Antworten. Laughing
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