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Feldmaus
Stammmitglied

Info: Interessent
Angemeldet: 25.06.2008
Beiträge: 38
Wohnort: Münsterland
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Verfasst am:
08.11.2008, 19:57 |
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Hallo Photovoltaiker,
mein EVU verlangt wohl einen Eichschein für meinen Zähler. Ich habe mir einen neuen Zähler organisiert, habe aber keinen Eichschein. Gibt es irgendwo etwas offizielles, schriftliches zu diesem Thema? Ich habe gelesen, das ich die möglichen Kosten auf das EVU umlegen kann. Wäre nett, wenn mir jemand mit einer Richtlinie o.Ä. weiterhelfen könnte.
Danke aus dem Münsterland.
Feldmaus |
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Verfasst am:
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lehmann28
Forumsinventar


Info: Solarteur
Angemeldet: 22.06.2006
Beiträge: 5214
Wohnort: Westfalen
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Verfasst am:
08.11.2008, 20:27 |
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Schreib die Firma an die den Zähler überholt und geeicht hat. Teile Ihnen mit welchen zähler Du hast (Zählernummer) und die Daten die auf dem gelben Aufkleber stehen. Damit bekommst Du eine Kopie der Eichbescheinigung zugeschickt und die passende Rechnung.
Den Eichschein schickst Du dann zum VNB und legst eine Rechnung von dir dabei, in der Du den Eichschein aufführst! Natürlich + 19% Mwst.
So einfach ist das.
Achja. Nochwas. Laß Dir die Anforderung zur Vorlage eines Eichschein schriftlich geben. Mit Nennung der entsprechenden Vorschrift, Richtlinie oder gesetzes Vorlage das der Eichschein vorliegen muß.
Der Tom  |
_________________ Es gibt 10 verschiedene Arten von Menschen, diejenigen die binär zählen können und diejenigen, die es nicht können |
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das399igste
Forumsinventar


Info: Betreiber
Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1659
Wohnort: Region Hannover
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Verfasst am:
08.11.2008, 22:46 |
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nix Eichschein einreichen und Rechnung dabeilegen, da wird dann wohl keiner mehr zahlen.
Eichschein anbieten und nach Beauftragung besorgen und nach Bezahlung zuschicken.
E.ON-Avacon sagt auch das ohne Eichschein absolut nichts geht, aber trotz Auftrag wollen sie nicht zahlen - also gibt es ach keinen Eichschein und das Geld kommt trotzdem obwohl doch ein kundeneigener Zähler ohne Eichschein nicht im System angelegt werden könne und ohne angelegten Zähler kein Geld ausgezahlt werden könne.
Sonnige Grüße
Harald |
_________________ Alles meine persönliche Meinung. Ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Mitglied im SFV
2 Anlagen, Info hier
Anlagenvergleich |
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ReinholdK
Fleißiges Mitglied


Info: Betreiber
Angemeldet: 03.04.2006
Beiträge: 391
Wohnort: 93345 Niederbayern
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Verfasst am:
09.11.2008, 00:30 |
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Hallo,
hier kannst nochmal nachlesen beim SFV:
http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/eichsche.htm
Ist dir die Suchfuntion des Forums bekannt? Oben "Suchen" und Eichschein eintippen dann gibts die Lösung mehrfach zu deiner Frage.
Würde es so machen:
Zuerst Auftragsbestätigung mit den Kosten an das EVU senden, mit der Bitte schriftlich zu bestätigen. Dann wirst du sicher nichts mehr hören. Denn es geht alles ohne Eichschein. Nur eine Schikane...
Gute Nacht |
_________________ 11,84 KWp Ausrichtung 250 ° West Neigung 42°
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2005: 907 kWh/kWp 2006: 963 kWh/kWp 2007: 980 kWh/kWp 2008: 938 kWh/kWp
http://www.sonnenertrag.eu/detail.php?pk=576 |
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