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 Wieder mal EVU.... Nächstes Thema anzeigen
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Autor
Feldmaus
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Info: Interessent
Angemeldet: 25.06.2008
Beiträge: 38
Wohnort: Münsterland

BeitragVerfasst am: 11.11.2008, 22:01 Nach oben

Hallo zusammen,

ich habe mal wieder eine Frage zu euren Erfahrungen mit EVU`s:
Mein EVU will bei der Inbetriebnahme dabei sein. Abrechnungsrelevant ist laut meinem EVU der Zählerstand am Tag der Abnahme. Jetzt haben wir die Anlage am vergangenen Samstag in Betrieb genommen. Der Mitarbeiter der Stadtwerke kam drei Tage später zur Abnahme. Die Stadtwerke wollen die bereits eingespeisten KWh nicht bezahlen. Crying or Very sad
Ist das so zulässig?
Wie ist das bei euch?

Vorab schon einmal Danke!

Gruß

Feldmaus
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Verfasst am: Nach oben

MisterP
Öfters hier
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Angemeldet: 01.03.2008
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 11.11.2008, 23:42 Nach oben

also in der Regel läuft das so ab (der Text ist kopiert):

"Nach der Fertigstellungsanzeige oder einem Inbetriebsetzungsantrag beim zuständigen Netzbetreiber wird der Inbetriebnahmetermin festgelegt. Die Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage erfolgt durch den Elektroinstallateur im Beisein eines Vertreters des Netzbetreibers und des Anlagenbetreibers. Vom Vertreter des Netzbetreibers werden dabei der Einspeisezähler angeschlossen und verschiedene Prüfungen zur Elektro- und Netzsicherheit ausgeführt."

Gibt aber bestimmt auch EVU's die das anders handhaben.

Gruß MisterP

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das399igste
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Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1659
Wohnort: Region Hannover

BeitragVerfasst am: 12.11.2008, 00:03 Nach oben

laut EEG ist der VNB zur unverzüglichen vorrangigen Abnahme des erzeugten Stromes verpflichtet. Die Abnahme schießt auch die Vergütung mit ein.

Drei Tage Verzögerung fällt nicht mehr unter unverzüglich und vorrangig. Wenn dem VNB der Inbetriebnahmezeitpunkt bekannt war hat er also schuldhaft die Abnahme verzögert.

Wenn nun der Anlagenbauer befugt und berechtigt war die Anlage in betrieb zu nehmen, hat der VNB den Strom ab dem Zeitpunkt der Abnahme zu vergüten.

Oder hast Du als Betreiber einfach den Schalter auf Go gestellt und dich über den sich drehenden Zähler gefreut? Dann hast Du wohl schlechte Karten den Strom vergütet zu bekommen.

Sonnige Grüße
Harald

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Alles meine persönliche Meinung. Ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.

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2 Anlagen, Info hier
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Feldmaus
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Angemeldet: 25.06.2008
Beiträge: 38
Wohnort: Münsterland

BeitragVerfasst am: 12.11.2008, 10:29 Nach oben

Hallo das399igste

Die Anlage wurde durch den Anlagenerbauer in Betrieb genommen. Dieses geschah auf einem Samstag. Das dürfte ja keine Grund für das EVU sein, oder?

Kann mir jemend den genauen Passus im EEG nennen, der dieses regelt?

Danke und Gruß

Feldmaus
das399igste
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Angemeldet: 05.05.2007
Beiträge: 1659
Wohnort: Region Hannover

BeitragVerfasst am: 12.11.2008, 10:37 Nach oben

Versuchen wir die ganze Angelegenheit mal von einer anderen Seite zu betrachten:

Um welchen Betrag geht es denn? Lohnt es sich für diesen Betrag einen Streit mit reichlich Schriftwechsel und Telefonate zu führen?

Ich Schätze mal: 8,28 kWp, Ertrag ca 3kWh/kWp macht 10 bis 15 EUR.

Natürlich bin ich der Meinung dem VNB nicht einen mm entgegen zu kommen, dafür werden noch zu viele kalt Lächelnd über den Tisch gezogen und abgezockt. Aber als Unternehmer muss ich auch meinen Aufwand kalkulieren.

Sonnige Grüße
Harald

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Feldmaus
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Angemeldet: 25.06.2008
Beiträge: 38
Wohnort: Münsterland

BeitragVerfasst am: 12.11.2008, 14:36 Nach oben

Hallo das399igste,

na ja, du wirst wohl Recht haben.....Aber ich bin auch der Meinung, nicht alles durchgehen zu lassen. Ich habe die Kollegen schon soweit gebracht, auf den Eichschein meines selbst gekauften Zählers zu verzichten.

Rolling Eyes

Ich muß mal schauen, was ich mache. Übrigens, mit deinen 10-15€ liegst du genau richtig. Wink

Gruß

Feldmaus
realmm
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Angemeldet: 01.09.2008
Beiträge: 171
Wohnort: Lüdinghausen (NRW)

BeitragVerfasst am: 12.11.2008, 14:53 Nach oben

Na da bin ich ja mal froh, dass mein Elektriker die Anlage im Auftrag des Anlagenbauers in Betrieb nehmen darf und das in "Personalunion" für den EVU (RWE) auch als Abnahme gilt! Smile

MfG

MM

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Man weiß erst etwas, wenn man es verstanden hat!

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